Elternberatung nach § 95

Vor einer einvernehmlichen Scheidung sind Eltern verpflichtet einen Nachweis über die Beratung nach § 95 zu erbringen. In Rahmen dessen werden die Folgen der Scheidung für die Kinder besprochen.
Im Beratungsangebot werden folgende Inhalte thematisiert:
  • Das Erleben, Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • Die Rechte der Kinder (auf Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung sowie auf verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen)
  • Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
  • Unterstützung und Entlastung der Kinder